Schriftgröße anpassen:

A
A
A
Seite drucken
Send a Friend
 
Dienstleistungen / Preise
 

“Betreutes Wohnen Zuhause” - Was bedeutet das eigentlich?-


Es ist ganz einfach! Damit Sie sich Zuhause - auch in schwierigen Zeiten - sicher und geborgen fühlen können, ist es gut, wenn Sie einen verlässlichen Partner haben, auf den Sie vertrauen können. Es gibt ehrliche und gute Gründe, sich für das
“Betreute Wohnen Zuhause” zu entscheiden!

Zu den Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes VITAS gehört auch eine umfassende Beratung über Ihre Rechte und Möglichkeiten. In gleichem Maße gehört auch die Hilfe bei Antragstellungen und sonstigen Fragen zur ambulanten Hilfe mit in unser Leistungsspektrum.

 

Leistungen der Pflegekasse

Sachleistungen

Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Das bedeutet hier also, dass die Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Bei Härtefällen können bis zu 1918 € gewährt werden. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung.

in Pflegestufe

ab 1. Januar 2010

ab 1. Januar 2012

I

440

450

II

1040

1100

III

1510

1550

 


Geldleistungen

Alternativ werden für die ambulante Pflege durch eigene Pflegepersonen auch Geldleistungen gewährt. Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.

Es werden folgende Beträge gewährt:

 in Pflegestufe 

 ab 1. Januar 2010 

 ab 1. Januar 2012

I

225

235

II

430

440

III

685

700

 

Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeld – Verbesserung

Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt oder sogar ganz übernommen. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes gibt es auch einen Zuschuss (bis zu 2.557,- €) von der Pflegekasse.