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“Betreutes Wohnen Zuhause” - Was bedeutet das eigentlich?-
Leistungen der Pflegekasse Sachleistungen Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Das bedeutet hier also, dass die Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Bei Härtefällen können bis zu 1918 € gewährt werden. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung.
Alternativ werden für die ambulante Pflege durch eigene Pflegepersonen auch Geldleistungen gewährt. Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.
Es werden folgende Beträge gewährt:
Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeld – Verbesserung Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt oder sogar ganz übernommen. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes gibt es auch einen Zuschuss (bis zu 2.557,- €) von der Pflegekasse. |

