Schriftgröße anpassen:

A
A
A
Seite drucken
Send a Friend
 
Betreuungsleistungen

Anspruch auf solche Leistungen haben Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf, vor allem an einer Demenz erkrankte Versicherte aller Pflegestufen. Es können bis zu 2400€ gewährt werden. Als Ergänzung zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung können Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. wegen geistiger Behinderung oder Demenz) ab 1. April 2002 sogenannte "zusätzliche Betreuungsleistungen" in Anspruch nehmen. Mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 kann ein Grundbetrag i.H.v. 1200 Euro, bzw. ein erhöhter Betrag von bis zu 2400 Euro in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Das heißt der Pflegebedürftige bezahlt seine Rechnung direkt und bekommt den erstattungsfähigen Anteil von seiner Krankenkasse zurück erstattet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, durch eine Abtretungserklärung die direkte Abrechnung z. B. mit einem Pflegedienst zu vereinbaren.

Dieser Betrag wird auf Nachweis gewährt und ergänzt sowohl die Leistungen bei häuslicher Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) als auch die teil- bzw. stationären Leistungen (Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege).

Zusätzliche Betreuungsleistungen können z. B. sein:

  • besondere, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote von Pflegediensten oder speziellen Betreuungsgruppen, z. B. Schulungen für den Umgang mit Dementen, sowie zusätzliche
  • Tagespflege,
  • Nachtpflege, wenn der reguläre Anspruch auf diese Leistungen bereits ausgeschöpft wurde.

 

Zusätzliche Betreuungsleistungen erfordern einen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse.  Natürlich helfen wir Ihnen auch gerne im Rahmen unserer Leistungen bei der Beantragung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist eine "erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz". Die Beurteilung, ob ein Anspruch besteht, trifft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.


Darüber hinaus stehen Ihnen:

Wahlleistungen zur Verfügung, die in einem individuellen Gebührenkatalog geregelt sind.


Zu diesen Leistungen gehören z.B.:

 

1.     Menüservice zu Hause

2.     Soziale Betreuung

3.     Hauswirtschaftliche Leistungen

4.     Haushaltsservice

5.     Holen, Bringen, Begleiten

6.     Erinnerungsdienst

7.     Hilfen bei Formalitäten

8.     Zusammenarbeit mit Ärzten,

Behörden und Anderen

Institutionen

9.     Zusammenarbeit mit weiteren

Dienstleistungsanbietern